AGB Bergrad.ch

A. Organisation

Bergrad ist eine Einzelfirma, Inhaber ist Patrick Kuonen.Bergrad bietet Touren in Begleitung mit ausgebildeten Guides an.

B. Anmeldung

Die Anmeldung des Kunden zu einem Angebot von Bergrad gilt als verbindlicher Antrag des Kunden. Das Vertragsverhältnis zwischen Bergrad und dem Kunden kommt durch Abgabe der Anmeldebestätigung des Organisators zustande. Bei Buchungen für mehrere Personen ist die buchende Person Vertragspartei. Vorbehalten bleibt Buchstabe E2 nachfolgend.

C. Bezahlung

Die Bezahlung des gesamten Arrangements hat bis zum auf der Rechnung vermerkten Datum - bei kurzfristiger Buchung sofort  zu erfolgen.

D. Preise

Die Preise gelten pro Person und / oder Gruppe in Schweizer Franken. Die Leistungen von Bergrad sind im jeweiligen Arrangement und / oder Offerte aufgeführt.

E1. Annulation durch Teilnehmer

Annulationen sind bis 20 Tage vor Angebotsbeginn möglich. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und erlangen Gültigkeit, sobald sie beim Organisator eingetroffen sind. Bei einer Annulation entstehen für den Kunden folgende Kosten:

Sollte der Teilnehmer die Tour vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Allen Teilnehmern wird eine Annulationskostenversicherung empfohlen.

Der annulierende Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen. Sollte diese den besonderen Anforderungen des Angebotes entsprechen, so wird anstatt der Annulationsgebühr eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben.

E2. Annullation durch den Organisator

Liegen andere nicht planbare Umstände (z.B. Naturereignisse) vor, die eine Durchführung verhindern, so kann Bergrad auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in einem solchen Fall Anspruch auf Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

F. Programmänderungen

Die Touren finden grundsätzlich gemäss Ausschreibung statt. Der Organisator behält sich jedoch vor, aus besonderen Gründen, wie z.B. prekären Witterungsverhältnissen, kurzfristige Programmänderungen auch während der Tour vorzunehmen, wobei der Organisator bemüht ist, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Allfällige Mehrkosten oder Minderkosten werden dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt bzw. Rückerstattet.

G. Eigenverantwortung

Mountainbiken ist immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird deshalb ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit der Teilnehmenden sowie das Einhalten der Verhaltesregeln für Mountainbiker vorausgesetzt.

H. Versicherung

Die Angebote enthalten keinen Versicherungsschutz. Es wird den Teilnehmenden dringend empfohlen, eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten abzuschließend. Die Teilnehmer müssen ihr Eigentum (Bike, Ausrüstung) privat versichern.

I. Haftung und Schadenersatz

Bergrad bemüht sich um grösstmögliche Sicherheit der Teilnehmenden. Touren in der Natur und insbesondere in alpinem Gelände sind jedoch immer mit Risiken verbunden. Mit der Anmeldung anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Gefahren und verzichtet im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz oder anderweitige Ansprüche gegenüber Bergrad.

J. Reisevermittlung

Beinhaltet die Tour einen Transport mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Flugzeug) so tritt Bergrad bezüglich dieser Leistung lediglich als Vermittler auf. Es gelten für diesen Teil der Tour die allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaft. Bergrad ist für diesen Teil der Tour nicht Vertragspartei und die Teilnehmenden können sich daher nicht auf die vorliegendenVertragsbedingungen berufen.

K. Ausrüstung

Bei Biketouren besteht eine Helmtragepflicht, um sich gegen Verletzungen bei Unfällen zu schützen. Bei Nichteinhalten dieser Pflicht behält sich der Tourenleiter vor, Teilnehmende von Touren entschädigungslos auszuschliessen. Teilnehmende von Biketouren verpflichten sich, die Reise mit einem gut gewarteten Bike anzutreten. Auf keinen Fall haftet der Organisator für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Bikes entstehen.

L. Bilder, Webseite

Die während eines Angebotes gemachten Bilder von Teilnehmern können ohne deren Gegenbericht (während dem Anlass) für Dokumentationen und Werbung auf Drucksachen und Internet ohne Rückfrage verwendet werden.

M. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Bergrad unterliegen schweizerischem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Himmelried (SO).

Himmelried, März 2021